Wasserrecht
Nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) bedarf eine Benutzung des Grundwassers und damit in Zusammenhang stehende Eingriffe in den Grundwasserhaushalt grundsätzlich einer Bewilligung oder Erlaubnis nach § 7 und 8 WHG in Verbindung mit dem Wassergesetz des jeweiligen Bundeslandes. Dies betrifft auch die Einrichtung oder Änderung der dazu betriebenen Anlag
Die Nutzung des Grundwassers als Mineral-, Thermal- oder Heilwasser bedarf einer Anerkennung durch die zuständigen Fachbehörden des jeweiligen Bundeslandes.
Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben zur Erlangung der erforderlichen Rechte und Anerkennungen wie:
- Prüfung der rechtlichen Anforderungen
- Durchführung von eventuell erforderlichen Recherchen und Untersuchungen
- Erstellung der notwendigen Unterlagen, Pläne und Erläuterungsberichte für
den Antrag - Fachliche Begleitung des Verfahrens bis zur Erlangung der Genehmigungen
Eine Fülle von erfolgreich durchgeführten Verfahren in den vergangenen 30 Jahren sprechen für unsere Kompete



